Renovation optimal finanzieren
Renovationen betreffen früher oder später fast jeden Eigentümer. Sei es, weil beispielsweise die Küche in die Jahre gekommen ist, die Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt werden soll oder plötzlich zu wenig Platz vorhanden ist. So vielfältig die Renovation sein kann, so unterschiedliche Finanzierungslösungen gibt es. Je nachdem, ob es sich bei der anstehenden Renovation um eine wertvermehrende oder werterhaltende Investition handelt, betrifft es auch das Thema Steuern und die Vorsorgesituation.

Jörg Müller
Vertriebsleiter Deutschschweiz und Tessin bei MoneyPark
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer denken bei Renovationen primär an den Einsatz von flüssigen Eigenmitteln, sprich Ersparnissen. Bei kleineren Renovationen und Beträgen, die bald wieder zurückbezahlt werden können, eignet sich allenfalls auch die Aufnahme eines Überbrückungskredites. Überschreitet der Betrag CHF 20'000.- kommt, was viele nicht wissen, auch der Bezug von Vorsorgegeldern in Frage und bei noch kostspieligeren Renovationen kann auch eine Aufstockung der Hypothek geprüft werden.
Werterhaltende Renovationen von den Steuern absetzen
Hausbesitzer können unabhängig von der Finanzierungsform alle Investitionen, die den Zustand der Liegenschaft erhalten, vom steuerbaren Einkommen abziehen und damit Steuern sparen. Darunter fallen beispielsweise die Sanierung eines lecken Dachs, insbesondere aber auch energiesparende und umweltschonende Investitionen wie beispielsweise die Wärmedämmung oder Installationen wie Photovoltaik oder eine Wärmepumpe. Je nach Kanton können bis zu einem Viertel der Investitionskosten durch die Steuerreduktion wieder eingespart werden. Bei kostspieligen Renovationen kann es sich steuertechnisch lohnen, in Etappen vorzugehen und die geplanten Arbeiten auf mehrere Jahre zu verteilen, um so jedes Jahr von einer Steuerreduktion zu profitieren.
Mit Vorsorgegeldern grössere Renovationen finanzieren
Gebundene Gelder, wie jene der zweiten und dritten Säule, dürfen grundsätzlich alle fünf Jahre bezogen und sowohl für werterhaltende, als auch wertvermehrende Investitionen eingesetzt werden. Durch wertvermehrende Investitionen findet eine erkennbare Aufwertung der Liegenschaft statt. Um einige Beispiele zu nennen: der Einbau einer Sauna, der Ausbau des Dachstocks oder der Anbau eines Wintergartens. Bei Pensionskassen, also der zweiten Säule, gibt es bei Bezügen für Renovationen verschiedene Auflagen.
Beispielsweise kann ein Mindestvorbezug von CHF 20‘000 vorgegeben sein. Hier ist es ratsam, eine Vorabklärung mit der jeweiligen Vorsorgestiftung zu treffen. Zudem muss man beachten, dass der Bezug zu einer Kapitalleistungssteuer führt. Um diese zu vermeiden und gleichzeitig in der Steuererklärung höhere Hypothekarzinsaufwände geltend zu machen, kann anstelle des Bezugs eine Verpfändung mit gleichzeitiger Erhöhung der Hypothek ins Auge gefasst werden. So verbleibt das Vorsorgeguthaben in der Pensionskasse respektive in der dritten Säule und wird dort weiterhin steuerfrei verzinst.
Bei wertvermehrenden Investitionen resultiert aufgrund des höheren Immobilienwertes nach der Renovation automatisch eine geringere Belehnung und damit Spielraum für eine Erhöhung, sofern die Tragbarkeit weiterhin gegeben ist. Bei werterhaltenden Investitionen gelingt die Aufstockung nur, wenn die Belehnungsgrenze von 80 Prozent nicht erreicht ist.
Die Qual der Wahl besteht also nicht nur beim Auslesen der Materialien, sondern auch bei der finanziellen Strategie. Eine sorgfältige Gesamtanalyse der finanziellen Situation, der Vorsorgesituation und der Steuern ist sehr empfehlenswert, wenn es an die Planung einer Renovation geht.
Dieser Beitrag ist eine Zusammenarbeit mit HAUSmagazin und
